Haftung

Die Tätigkeit der Biologenbüros birgt Haftungsrisiken. Hierbei ist nicht an die möglichen Schäden gedacht, die bei der täglichen Arbeit geschehen können, z.B. dass vergessen wird, ein Gatter zu schließen und anschließend die Kühe in der Umgebung spazieren gehen. Dies ist im Regelfall ein „Sachschaden“, der u.U. auch über die normale Bürohaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Viel problematischer sind die sogenannten Vermögensschäden, deren mögliche Folgen sehr viel schwieriger abzuschätzen sind. Aus diesem Grunde wird von vielen Auftraggebern auch der Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verlangt, welche auch mögliche Folgen aus einer gutachterlichen Aussage abdeckt.

Vermögensschäden können z.B. dann auftreten, wenn durch Umstände, welche die Auftragnehmer zu verantworten haben, Verzögerungen im weiteren Planungsablauf auftreten und beispielsweise Fördermittel verfallen. Der Verlust derartiger Mittel wäre ein Vermögensschaden und kann vom Verursacher des Schadens (z.B. einem Planungsbüro) eingefordert werden.

Zur Absicherung dieser Risiken hält der BDBiol eine Berufshaftpflicht-Versicherung für unbedingt erforderlich. In der Vergangenheit gestaltete es sich jedoch schwierig, Versicherungsunternehmen zu finden, die im Bereich der Planung tätige Biologen versicherten.

Um den Verbandsmitgliedern individuelle und günstige Versicherungslösungen anbieten zu können, hat der BDBiol eine Kooperationsvereinbarung mit dem marktführenden Fachmakler für Beratende Ingenieure UNIT Versicherungsmakler GmbH  geschlossen. Die UNIT berät unsere Verbandsmitglieder in allen Versicherungsfragen unabhängig und umfassend. Kosten entstehen den Verbandsmitgliedern für diese Dienstleistung nicht. Die UNIT wird ständig den Versicherungsmarkt analysieren, um Änderungen und Verbesserungen in die Angebote einfließen zu lassen. Informationen zur Berufshaftpflicht-Versicherung unter www.unita.de.

Die BDBiol Mitglieder können an allen von der UNIT durchgeführten Seminarveranstaltungen („Unternehmensführung für Planer“) zu einem ermäßigten Beitrag teilnehmen. Die Ermäßigung beträgt 25 %. UNIT Berufshaftpflichtkunden können eine Reduzierung der regulären Gebühr in Höhe von 50 % in Anspruch nehmen. Kompletter Seminarkatalog und Anmeldung unter www.unita.de.