Existenzgründung

Vorwort

Die nachfolgenden Tips sollen all denen, die mit dem Gedanken an die Gründung einer selbstständigen Existenzgrundlage spielen, erste Tips und Information geben.
Diese Hinweise haben einen ersten orientierenden Charakter und können eine fundierte Beratung bei fachkundigen Personen nicht ersetzen
Informationen über Beratungsstellen gibt es z.B. bei den Industrie- und Handelskammern.
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selbstständig – angestellt

Viele Absolventen eines Biologiestudiums finden keine angemessene Anstellung. Aus diesem Grund versuchen immer mehr Biologinnen und Biologen den Sprung in die Selbstständigkeit.
In letzter Zeit häuften sich die Fragen an unseren Verband nach den Voraussetzungen für eine selbständige Berufsausübung. Aus diesem Grund wurde diese Seite geschrieben.
Im Folgenden werden in erster Linie allgemeine Hinweise für die Aufnahme einer selbständigen gutachterlicher Tätigkeit gegeben, obwohl die Möglichkeiten der Arbeitsfelder für Biologen sehr vielfältig sind,. Wer sich speziell über bestimmte Tätigkeiten informieren möchte, setzt sich am besten mit Büros aus der Umgebung in Verbindung, die ein entsprechendes Arbeitsgebiet abdecken. (Hierbei sollte auch bedacht werden, daß aus naheliegenden Gründen, nicht jedes Büro Interesse daran hat, Tips an zukünftige Konkurrenten auf dem Markt zu geben).
Tätigkeitsfelder von Fachsektionsbüros sind z.B.:

  • Botanische und zoologische Bestandeserhebungen
  • Umweltverträglichkeitsstudien
  • Gutachten zur Eingriffsplanung
  • Pflege- und Entwicklungspläne für geschützte Gebiete
  • Wasser- und Bodenuntersuchungen
  • Gewässergütebestimmung
  • Luftqualitätsuntersuchungen z.B. mit Flechten
  • Umweltbeobachtung
  • Softwareerstellung
  • Computerkartografie mit Geographischen Informationssystemen
  • Wissenschaftsjournalismus
  • Bilderagenturen
  • Umwelterziehung/Weiterbildung

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine selbständige Berufsausübung in der Ökologie sind nicht klar definiert. Wer über die entsprechende Sachkunde vefügt, darf sich in diesem Bereich betätigen. Lediglich der Begriff des „Diplom-Biologen“ ist geschützt und darf nur von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium mit dem entsprechenden Abschluß geführt werden. Personen mit abgeschlosssenem Lehramtsstudium können sich selbstverständlich auch freiberuflich betätigen.
Selbstständigkeit bedeutet, daß die Berufstätigkeit nicht im Angestelltenverhältnis erfolgt. Die Selbstständigkeit kann unterteilt werden in gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten. Der Hauptunterschied ist der, dass gewerbliche Tätigkeit im Gegensatz zur freiberuflichen Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig ist.
Nun gibt es Berufe, die vom Gesetzgeber als freiberuflich definiert werden und den Freiberuflerstatus zuerkannt bekommen (z.B. Ärzte, Architekten etc.). Biologen werden diesen Berufen bisher gleichgestellt, wenn sie ausschließlich beratende, planende oder wissenschaftliche Tätigkeiten verrichten. Gewerbliche Tätigkeit liegt auf jeden Fall vor wenn mit Waren etc. gehandelt wird oder wenn die Rechtsform der GmbH gewählt wurde. Konsequenzen aus der selbständigen Tätigkeit ergeben sich insbesondere im Bereich der sozialen Absicherung, für die Selbständige eigenverantwortlich sorgen müssen.

Wer berät?

Wer sich selbstständig betätigen möchte ist gut beraten, dieses Vorhaben fachkundig begleiten zu lassen.
Eine erste Beratung klärt zunächst folgende Fragen:

  • Reichen meine persönlichen und fachlichen Kenntnisse aus?
  • Stimmen meine Markteinschätzungen?
  • Sind meine finanziellen Überlegungen realistisch?
  • Sind meine Pläne realisierbar?
  • Lohnt es sich für mich, das Risiko der Selbständigkeit einzugehen?

Eine erste Beratung kann erfolgen durch Steuerberater, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkammern oder Fachverbände der Wirschaft und Kreditinstitute. Hilfreich sind auch Existenzgründerkurse.

Rechtsform/Haftung

Wer gutachterlich tätig ist, kann diese Tätigkeit alleine oder mit Partnern ausüben. Einige wichtige Gesichtspunkte sollen nachfolgend kurz angerissen werden.

Einzelunternehmer/in

Einige Biologen arbeiten als Einzelunternehmer. Sie sind allein verantwortlich, brauchen sich mit niemandem abzustimmen und ersparen sich so manche Diskussion mit den Geschäftspartnern und -partnerinnen. Es ist jedoch unter Umständen schwierig, sich einen längeren Urlaub zu organisieren und auch das Risiko einer längeren Erkrankung soll nicht unterschätzt werden.
Die Einzelunternehmung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Geschicke des Betriebes unlösbar mit dem persönlichen Schicksal des Unternehmers verbunden ist. Dieser trifft alle Entscheidungen, trägt aber auch allein deren Folgen (Gewinn und Verlust). Die Gründung erfolgt formlos. Ob ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich ist, sollte bei einer Existenzgründerberatung abgeklärt werden. In der Regel ist eine Eintragung ins Handelsregister notwendig.
Die Firma der Einzelunternehmung ist eine Personenfirma, d.h. sie muß im Namen Vor- und Familiennamen des Unternehmers enthalten z.B. „Lieschen Müller – Büro für ökologische Beratung“. Der Name „ABC-Büro für..“ ist nicht zulässig, da hier nicht erkennbar wird, welche Person hinter dem Unternehmen steht. Für die Verbindlichkeiten des Betriebes haftet der Einzelunternehmer unbeschränkt mit seinem Betriebs- und Privatvermögen.
Die Eigenkapitalbasis entspricht dem Vermögen des Unternehmers. Ihre Erweiterung ist möglich durch Ansparung von Gewinnen (Selbstfinanzierung) oder durch Aufnahme eines stillen Gesellschafters. Die Kapitaleinlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des Einzelunternehmers über. Der stille Gesellschafter ist von der Geschäftsführung prinzipiell ausgeschlossen, haftet aber auch nur mit seiner Einlage. Ihm steht eine Gewinnbeteiligung zu. Da das Kreditausfallrisiko für die Bank groß ist, sind die Möglichkeiten, hohe und langfristige Kredite zu erhalten, in der Regel beschränkt. Wie alle Personenunternehmen ist die Einzelunternehmung kein selbstständiges Steuersubjekt. Es besteht nur eine Einkommenssteuerpflicht des Alleinunternehmers. Das Einkommen des Unternehmers entspricht dem Gewinn des Betriebes.
Die Haftungsrisiken für das Einzelunternehmen können gemindert werden durch eine notariell beurkundete Erklärung, die das Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln. (Ein-Personen-GmbH: eigener Angestellter). In dieser Ein-Personen-GmbH sind die Vorteile eines Einzelunternehmers mit denen der GmbH vereint: Sie sind Chef/in im eigenen Haus, führen als Angestellte/r Ihres Unternehmens die Geschäfte, haften jedoch nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens, mindestens 25.000 € (in Sach- und Geldwerten), aber nicht mit Ihrem Privatvermögen. Die Gewinne der GmbH unterliegen jedoch der Gewerbesteuer.

Zusammenschlüsse mehrerer Personen

In vielen Fällen ist der gemeinsame Betrieb eines Büros sinnvoll. Da z.B. der gesamte Bereich der Biologie nicht von nur einer Person abgedeckt werden kann, erweitern Partner die Arbeitsmöglichkeiten. Interessant sind auch Zusammenschlüsse mit anderen Fachdisziplinen, z.B. Landschaftsplanung, Chemikern, Geographen etc.
In der manchmal auftretenden Euphorie einer Bürogründung wird jedoch manchmal übersehen, daß auftretende Probleme (Freundschaften können an finanziellen Fragen zerbrechen) auch zur Auflösung der Zusammenschlüsse führen können. Daher ist eine vertragliche Regelung aller denkbarer Problemfälle unbedingt anzuraten (und zwar dann, wenn diese Probleme für alle Beteiligten in undenkbarer Ferne liegen). Es ist wichtig, insbesondere unangenehme Fragen offen anzusprechen und zu diskutieren z.B. Geld, Finanzen, Unfälle, Gehaltszahlung im Krankheitsfall, Todesfall, AIDS, private Verhältnisse z.B. Mitarbeit von Lebensgefährten etc). Über weitere wichtige Problemfelder informieren juristische Berater oder Steuerberater oder eingeschränkt auch die Fachliteratur.
Es sind verschiedene Formen einer Zusammenarbeit möglich z.B.

BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR)

Eine BGB-Gesellschaft liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie mit einer zweiten oder weiteren Personen (Gesellschafter) zusammen einen Vertrag gegenüber einer zweiten Partei unterzeichnen. Es braucht kein förmlicher Vertrag zwischen den einzelnen Gesellschaftern zu bestehen. Gegenüber der zweiten Partei ist jeder einzelne der Gesellschafter für die Erbringung der Leistung verantwortlich. Falls zum Beispiel drei Gesellschafter einen Vertrag unterzeichnen und zwei der Gesellschafter ausfallen, muß der verbleibende Gesellschafter die Pflichten aus dem Vertrag erfüllen (Außenverhältnis) auch wenn die drei Gesellschafter sich vorher im Innenverhältnis anders geeinigt hatten.
Im Haftungsfall haften alle Gesellschafter einer GbR mit Ihrem Privatvermögen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch Gesellschaftsvertrag in notarieller Form. Er enthält den Betrag des Stammkapitals und der von jedem Gesellschafter zu leistenden Kapitaleinlage. Die GmbH wird ins Handelsregister eingetragen. Die GmbH hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung bestellt werden und nach deren Weisung handeln. Die Gesellschafterversammlung kontrolliert die Geschäftsführung, stellt den Jahresabschluß fest und entscheidet über die Verwendung des Reingewinns.
Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens € 25.000,- die Stammeinlage jedes Gesellschafters mindestens € 250,- betragen. Nach der jeweiligen Stammeinlage bestimmt sich der Geschäftsanteil, der veräußerlich, ererblich und teilbar ist. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Auch hier gilt, wie bei der Ein-Personen-GmbH: Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die Verträge mit ihren Gesellschaftern machen kann. So können sich die Gesellschafter einer GmbH als Geschäftsführer bei ihrer eigenen Gesellschaft anstellen. Wenn die Gesellschafter weniger als 50% Stimmrecht haben, sind sie sozialversicherungspflichtig, d.h. sie sind bei Einkommen unter der Einkommensgrenze Pflichtmitglied in der gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung. Falls sie mehr als 50% Stimmrecht haben (z.B. bei Vetorecht für jeden Gesellschafter), werden geschäftsführende Gesellschafter in der Sozialversicherung wie Selbständige behandelt.
Die GmbH ist aufgrund ihrer Rechtsform automatisch gewerbesteuerpflichtig. Das heißt, das bei Erzielen eines Gewinnes die Gewerbesteuer fällig wird. Der Gesetzgeber hat jedoch (noch) recht viele Möglichkeiten offen gelassen, den Gewinn zu schmälern, so daß es einer GmbH nicht allzu schlecht gehen kann, wenn Gewerbesteuer fällig wird.
Falls die GmbH einen Verlust erwirtschaftet, der durch das Gesellschaftsvermögen nicht gedeckt ist, wird der Gang zum Konkursrichter erforderlich. Als Ausweg muß das Eigenkapital erhöht werden. Dies geschieht z.B. durch Nachschußzahlungen alter oder Aufnahme neuer Gesellschafter. Die Möglichkeiten der Fremdfinanzierung sind begrenzt; sie können durch die Vereinbarung einer Nachschußpflicht erweitert werden.
Als juristische Person ist die GmbH selbstständiges Steuersubjekt und unterliegt deshalb der Körperschaft- und Vermögenspflicht. Darüber hinaus werden die Anteilseigner zur Einkommens- und Vermögenssteuer veranlagt.
Die Auflösung der GmbH erfolgt durch Ablauf des Gesellschaftsvertrages, Beschluß der Gesellschafter oder Konkurs. Der Vorteil der GmbH ist die Reduzierung des persönlichen Haftungsrisikos, Nachteile sind der recht hohe Aufwand bei der Gründung, die Gewerbesteuerpflicht und die Pflicht zur doppelten Buchführung. (Steuerberater ist zu empfehlen)

Partnerschaft

Eine neue Möglichkeit für Zusammenschlüsse von Freiberuflern hat der Gesetzgeber mit der Partnerschaftsgesellschaft geschaffen. Es handelt sich um einen Zwitter zwische GbR und GmbH. Es besteht die Möglichkeit, gemeinsame Investitionen zu tätigen bei gleichzeitiger Reduzierung der Haftung. Die Partner haften nur noch für Projekte, die sie auch bearbeiten. Für Fehler ihrer Partner, an denen sie nicht beteiligt sind, haften sie nicht. Die Partnerschaft scheint für Zusammenschlüsse mehrerer Biologen nicht die schlechteste Gesellschaftsform zu sein. Bisher liegen jedoch kaum Erfahrungen vor.

Geld/Verdienstmöglichkeiten

Ein schwieriges Problem für die meisten Existenzgründer gerade aus der Biologie stellt der finanzielle Bereich dar. Während das Studiums kommt man mit verhältnismäßig geringen Beträgen durch das ganze Jahr und wenn für ein Gutachten 30.000,- € geboten werden, hört sich dass meistens äußerst verlockend an. Leider bleibt von diesen Summen nicht so viel als Gewinn übrig. Zum Vergleich das Gehalt im öffentlichen Dienst. Ein Biologe in der Verwaltung, der 35 jährig, verheiratet mit zwei Kindern in Gehaltsgruppe 13 TVöD eingestuft ist, kostet seinen Arbeitgeber ca. 50.000,- € an Gehalt und Lohnnebenkosten. Hierzu sind jetzt noch die Kosten für den Arbeitsplatz zu zählen: Arbeitszimmer, Büroeinrichtung, Computer, Software, Telefonkosten, Heizung, Fahrtkosten, Fachliteratur etc.
Hieraus können Sie ersehen, in welchen Umsatzgrößenordnungen sie sich bewegen müssen um ein adäquates Einkommen zu erzielen. (Vergessen Sie nicht die Mehrwertsteuer von 19%). In Kenntnis dieser Kosten entstand u.a. auch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Grundsätzlich gilt: Bei Rechnungsstellung ist die jeweilige Umsatzsteuer anzugeben. Die Umsatzsteuer stellt eine Steuerschuld dem Finanzamt gegenüber dar. Sie wird vermindert um die MWSt., die man selbst an andere Rechnungssteller zahlt (die sog. Vorsteuer), vierteljährlich, bzw. nach Angaben des Finanzamtes an dieses abgeführt. Hierbei ist zu beachten, daß der Staat keinerlei Säumigkeit bei der Zahlung akzeptiert. Bei Zahlungsverzug droht sofort ein saftiger Nachschlag. Leider werden Steuerrückzahlungen nicht im selben Tempo bearbeitet.

Buchführung

Gemäß Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB) sowie Abgabenordnung (§§ 140 f. AO) besteht Buchführungspflicht für jeden Unternehmer (d.h. auch für jede GmbH unabhängig vom Umsatz). Darüber hinaus ist jeder Unternehmer, d.h. auch Minderkaufleute, Handwerker u.a., zur Buchführung verpflichtet, der die in der Abgabenordnung genannten Voraussetzungen erfüllt. Die handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung (Buchführung und Jahresabschluß) enthält das Handelsgesetzbuch. Die steuerlichen Vorschriften über die Buchführung sind enthalten in der Abgabenordnung (AO), im Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen und Richtlinien. Grundsätzlich sollten diese Themen mit dem Steuerberater besprochen werden.

Die Hausbank

Ein schwieriges Kapitel ist die Wahl der richtigen Hausbank. Wichtig ist, daß das Klima und der Draht zum Personal stimmen. Aber auch auf die monatlichen Kosten und die Zinssätze für Dispo-Kredite sollte geachtet werden. Letztere sind übrigens ein schwieriges Kapitel und nur wenige Banken scheinen Interesse an Existenzgründern als Kunden zu haben. Es empfiehlt sich bei der Kontoeröffnung den ersten unterschriebenen Auftrag mitzunehmen und gleich über einen Dispositions-Kredit zu verhandeln. Er sollte die Ausgaben von mindestens 2 Monaten abpuffern können. Gerade bei der Gutachtenerstellung lässt der Eingang von Zahlungen z.T. recht lange auf sich warten, so dass ein kleiner Kreditrahmen häufig überlebensnotwendig ist.

Investitionen

Bei jeder Bürogründung sind Anschaffungen erforderlich. Jeder pfiffige Verkäufer erzählt Ihnen auch, daß Sie die Anschaffungskosten und eventuell anfallende Kreditzinsen „steuerlich abschreiben“ können. Das hört sich sehr verlockend an. Im allgemeinen gilt jedoch: Die billigste Investition ist diejenige ohne Kredit. Steuerlich abschreiben bedeutet lediglich, daß für den Betrag des Anschaffungspreises keine Steuern gezahlt werden. Hierbei unterstützt unser Staat jedoch keinesfalls Existenzgründer. Wer 100,- € bei einem kleinem Einkommen und einem Steuersatz von 20% investiert spart ca 20,- € (d.h. die Steuern, die bei einem Mehrgewinn von 100,- zusätzlich angefallen wären), wer jedoch mit sehr großem Einkommen beim Spitzensteuersatz von 48% investiert, spart 48,-.
Größere Investitionen werden über mehrere Jahre abgeschrieben und sollten vorher mit einem steuerlichen Berater durchgerechnet werden.
Auf der sicheren Seite befinden sich diejenigen, die sich vor der Anschaffung eines teuren Farbdruckers überlegen, ob der Ausdruckservice für 20 Cent/Seite im Copyshop nicht unter Umständen noch günstiger ist.
Spaß macht das Investieren, wenn wirklich Gewinn gemacht wird und saftige Steuern drohen. Dann können notwendige Investitionen wesentlich billiger werden als z.B. im Folgejahr. An Investitionen über Kredite verdient in erster Linie die Bank.

Förderungsmöglichkeiten

Wer eine Existenz gründet und sich vorher z.B. bei der IHK beraten läßt, kann unter Umständen von staatlichen Förderprogrammen profitieren. In der Regel gewähren derartige Programme keine direkten Finanzzuschüsse sondern gewähren lediglich günstige Kredite über eine bestimmte Laufzeit. Häufig werden derartige Kredite nur zur Anschaffung von Maschinen zur Produktion von Gütern gewährt. Auch ist häufig ein Mindestinvestitionsvolumen erforderlich, von dem Existenzgründer mehrere Jahre leben könnten. Wo immer es geht, sollten Sie auf Fremdkredite verzichten, es sei denn, mehrere wirklich kompetente Berater erzählen Ihnen etwas anderes.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen und ständig wechselnden Fördermöglichkeiten empfiehlt sich eine Beratung bei der Hausbank oder bei einer Wirtschaftsförderungsbehörde.

Wie kommt man an die Auftraggeber??

Nach dem Entschluss sich selbstständig zu machen, stellt sich häufig die Frage woher nun die Aufträge kommen sollen. Hier gilt wie in vielen anderen Lebenslagen, dass Beziehungen nur denjenigen schaden, die keine haben. Wer in dieser traurigen Lage ist, noch keine Kontakte zu potentiellen Auftraggebern zu haben, muss diese herstellen. Hierbei gilt immer, dass sie seriöse Arbeit abliefern möchten. Daher sollten Sie diesen Eindruck auch nach außen vermitteln und entsprechend auftreten. (Ob der „Müsli“ mit B-stock-Sandalen der richtige Auftragnehmer für ein Projekt mit einem sechsstelligen Honorar ist, fragen sich sicherlich einige Auftraggeber.)

Ausschreibungen – das leidige Thema

Unser Staat ist pleite, daher muss er Geld sparen – das hört sich bis hier noch vernünftig an. Nun ist man auf die geniale Idee gekommen, alle Aufträge über Ausschreibungsverfahren zu vergeben, bei denen Qualität und Preis für die Vergabe herangezogen werden sollen. Böse Zungen behaupten nun, dass Qualität bisher noch nie eine Rolle gespielt hat – im Regelfall bekommt der billigste Bieter den Zuschlag. Dies ist mittelfristig gesehen weder für die Büros noch für die Auftraggeber eine zufriedenstellende Lösung. Wer als Büro auf qualitativ hochwertige Arbeit setzt, bekommt keine Aufträge mehr, da im Regelfall zu teuer, wer als Auftraggeber immer den billigsten nehmen muss, kommt nicht daran vorbei, manche Aufträge nochmals zu vergeben. Eines der größten Probleme besteht jedoch darin, dass die im Rahmen von biologischen Gutachten zu erbringende Leistung im Vorfeld nicht hinreichend genau beschrieben werden kann, so dass eine Vergabe nach VOL eigentlich gar nicht zulässig ist, derartige Leistungen müssten eigentlich freihändig als Sachverständigenleistungen vergeben werden. Wer zu diesem Themenkomplex weitere Informationen sucht, kann sich bei der IHK beraten lassen. Wichtige Rechtsgrundlagen sind die VOF – Vergabeordnung Freiberuflicher Leistungen sowie die HOAI).

 

Das Büro wächst – Angestellte oder freie Mitarbeiter?

Diese Frage lässt sich eigentlich nicht beantworten. Nimmt man freie Mitarbeiter in Anspruch, so hat das den Vorteil, dass Leute nur bezahlt werden müssen, wenn auch Projekte vorliegen. Das Gehalt ist frei vereinbar. Es entstehen keine Lohnnebenkosten. Allerdings werden freie Mitarbeiter wenn sie schlau sind, ihr Gehalt so vereinbaren, dass sie sich selbst sozial absichern können. Bei fest Angestellten ist es von Vorteil, dass sie das Büro kennen und nicht nach jeder Büroklammer stundenlang suchen müssen. Allerdings entstehen nicht unbeträchtliche Lohnnebenkosten u.a. Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, die der Arbeitgeber zu 50 %zu tragen hat. Insgesamt verteuert sich das Bruttogehalt durch Lohnnebenkosten um ca. 20%. Weiterhin sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall zu berücksichtigen. Angestellte benötigen einen Arbeitsplatz mit entsprechenden Arbeitsgeräten. Des weiteren entstehen Kosten für die Berufsgenossenschaft, IHK, Mitgliedsbeiträge in Verbänden etc. Außerdem ist es nicht erlaubt, Angestellte sofort dann, wenn sie nicht mehr benötigt werden, vor die Tür zu setzen. Die Vor- und Nachteile wiegen sich in etwa auf und viele Büros haben nach anfänglicher Arbeit mit freien Mitarbeitern eine Stammbesetzung mit fest Angestellten aufgebaut und greifen zur Bewältigung von Arbeitsspitzen oder Spezialaufgaben auf Freie MitarbeiterInnen zurück..

Versicherungen – Altersvorsorge

Selbständige sind nicht versicherungspflichtig. Das heißt, daß sie sich gegen Krankheit selbst versichern müssen und auch ihre Altersversorgung in die eigene Hand nehmen müssen. Hierbei sollten die Überlegungen zur sozialen Absicherung nicht zu lange aufgeschoben werden, da Beiträge, die in jungen Jahren geleistet werden, sich durch die Verzinsung doppelt bemerkbar machen.
In Deutschland gibt es Heerscharen von Versicherungsvertretern, die zum größten Teil auf Provisionsbasis arbeiten. Lassen Sie sich bevor Sie irgendetwas unterschreiben möglichst verschiedene Angebote machen und konsultieren Sie, wenn Sie sich unsicher fühlen, die Verbraucherberatung. Auch Angebote der eigenen Bank sollten doppelt geprüft werden, da Banken und Versicherungen eng miteinander verflochten sind und Beratung durch Bankangestellte in der Regel nicht unabhängig von den Geschäftsinteressen des Institutes erfolgt.

Weitere Infos zur Existenzgründung

Existenzgruendung in BW – ifex

IHK-München

Bundeswirtschaftsministerium

Auf diesen Seiten werden viele Programme für Existenzgründer vorgestellt und es erfolgen Verweise auf weitere Seiten.

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